Sebastian Horsthemke

Rechtsanwalt Horsthemke studierte nach dem Abitur und einem Auslandsaufenthalt in Rom an der Universität zu Köln Jura. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er sein Referendariat in Berlin, das er mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. Seit 2003 ist Rechtsanwalt Horsthemke als Rechtsanwalt und seit dem Jahr 2006 als Fachanwalt für Sozialrecht zugelassen. Sein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Den für die Zulassung des Fachanwaltstitels Fachanwalt für Arbeitsrecht auch notwendigen theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs hat Rechtsanwalt Horsthemke bereits erfolgreich absolviert. 
 
Im Jahr 2009 gründete Herr Rechtsanwalt Horsthemke gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Wachmann an dem bereits bestehenden Standort in Berlin und am neuen Standort in Köln die Fachkanzlei für Sozialrecht (www.fachkanzlei-sozialrecht.de). 
 
Anfang des Jahres 2019 gründeten Rechtsanwalt Richard Wachmann, Rechtsanwalt Sebastian Horsthemke und Rechtsanwalt Carl Altewischer die Wachmann & Partner Rechtsanwälte mbB. Die Fachkanzlei für Sozialrecht wird dort mit den beiden Standorten in Berlin und Köln fortgeführt. Die Fachkanzlei betreut aktuell mit den drei Berufsträgern bundesweit circa 1.000 Mandate. 
 
Der rechtliche Schwerpunkt von Rechtsanwalt Sebastian Horsthemke liegt im Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung sowie Prüfungen im Elternunterhalt. 
 
Rechtsanwalt Horsthemke lebt und arbeitet in Berlin und Köln.

 

 

Kontakt:

Sebastian Horsthemke
Rechtsanwälte am Ostkreuz
Neue Bahnhofstr. 2
10245 Berlin

E-Mail: horsthemke@anwaelte-am-ostkreuz.de

Tel.: 030 – 303 984 0
Fax: 030 – 303 984 21

Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung.